Verpflegungsmehraufwand

Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand sind Kosten (Aufwand) die einem Arbeitnehmer entstehen, wenn er sich an wechselnden Einsatzorten mit mehr als 8 Stunden pro Arbeitstag aufhält.

WAS IST VERPFLEGUNGSMEHRAUFWAND?

Dieser Mehraufwand ist im Einkommensteuergesetz § 9 Absatz 4a definiert. Der Arbeitgeber kann entweder diesen Mehraufwand steuer- und sozialversicherungsfrei über die Lohnabrechnung an den Arbeitnehmer auszahlen oder der Arbeitnehmer kann diese Kosten über seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. 

AUFBAU UND FUNKTION BERECHNUNG VERPLEGUNGSMEHRAUFWAND

Für das Finanzamt sind folgende Informationen maßgebend:
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • In welchem Kalenderjahr sind die Aufwendungen entstanden
  • Welche Tätigkeit übt der Arbeitnehmer im Betrieb aus
  • An wie vielen Tagen im Kalenderjahr war der Arbeitnehmer länger als 8 Stunden und an wie vielen Tagen länger als 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend.

FÜR WAS/WEN BRAUCHE ICH DIE BERECHNUNG VERPFLEGUNGSMEHRAUFWAND?

Beschäftigst Du Arbeitnehmer, auf die das zutrifft, hat Dein Mitarbeiter Anspruch auf solch eine Bescheinigung. Möchtest Du Deinen Mitarbeitern etwas Gutes tun, dann wartest Du nicht bis Du gefragt wirst, sondern stellst diese Bescheinigung ungefragt aus und informierst Deinen Mitarbeiter über die Möglichkeit des steuerlichen Abzugs.