Der DEHOGA Tarifvertrag in Rheinland-Pfalz
Handlungsbedarf in Rheinland-Pfalz: Verpflichtender Entgelttarifvertrag für die Gastronomie - Fairness und Qualität im Aufschwung?
Das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz erlebt eine Revolution – eine, die sich massiv auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die Qualität der gastronomischen Dienstleistungen auswirkt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwest haben einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht, der seit dem 1. Dezember 2022 als allgemeinverbindlich erklät worden ist.
Achtung, Handlungsbedarf: Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Entgelttarifvertrag allgemeinverbindlich und damit für alle gastronomischen Betriebe in Rheinland-Pfalz verpflichtend ist. Im Gegensatz dazu ist der Manteltarifvertrag nicht allgemeinverbindlich und bleibt somit optional. In diesem Blogbeitrag werden wir die Vor- und Nachteile dieses wegweisenden Schrittes unter besonderer Berücksichtigung des verpflichtenden Entgelttarifvertrags beleuchten.
Vorteile für die Beschäftigten
Die allgemeine Verbindlichkeit des Entgelttarifvertrags ist ein großer Gewinn für die Beschäftigten im Gastgewerbe. Dieser Tarifvertrag legt verbindlich fest, wie die Löhne und Gehälter gestaltet werden und gewährleistet, dass alle Beschäftigten in Rheinland-Pfalz fair entlohnt werden. Die Bewertungsgruppen, die den Entgelttarif bestimmen, sorgen für eine gerechte Bezahlung, die auf Qualifikation und Erfahrung basiert. Dies bedeutet, dass kein Arbeitgeber die Möglichkeit hat, niedrigere Löhne zu zahlen und so die Beschäftigten auszunutzen.
Auswirkungen für Gastronomiebetriebe
Die Gastronomiebetriebe profitieren von der verpflichtenden Anwendung des Entgelttarifvertrags, indem sie klare und einheitliche Regeln für die Lohnstruktur haben. Dies fördert die Transparenz und erleichtert die Einhaltung der Tarifbestimmungen. Die Tariferhöhungen, die im Rahmen dieses Vertrags vorgesehen sind, werden zweifellos eine Preissteigerung in der Gastronomie mit sich bringen.
Dies könnte zunächst abschreckend klingen, aber es ist wichtig zu bedenken, dass diese Erhöhungen notwendig sind, um den Beschäftigten gerechte Löhne zu zahlen und die Qualität der Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Der DEHOGA unterstützt die Gastronomiebetriebe bei dieser Herausforderung mit einer Wertschätzungskampagne, die dazu aufruft, faire Preise für gute Löhne zu akzeptieren. Dies schafft nicht nur eine gerechtere Arbeitsumgebung, sondern fördert auch die langfristige Stabilität der Branche.
Stundenentgelte nach dem DEHOGA Entgelttarifvertrag
ab 01.04.2022 | ab 01.04.2024 | |
---|---|---|
BW 1.1 | 12,00€ | 13,00€ |
BW 1.2 | 12,50€ | 13,50€ |
BW 2.1 | 13,00€ | 14,00€ |
BW 2.2 | 13,50€ | 14,50€ |
BW 3.1 | 15,00€ | 16,00€ |
BW 3.2 | 15,50€ | 16,50€ |
BW 4.1 | 16,00€ | 17,00€ |
BW 4.2 | 16,50€ | 17,50€ |
BW 5.1 | 18,00€ | 19,00€ |
BW 5.2 | 18,50€ | 19,50€ |
BW 6.1 | 19,00€ | 20,00€ |
BW 6.2 | 19,50€ | 21,50€ |
BW 7.1 | 20,00€ | 21,00€ |
BW 7.2 | 21,00€ | 22,00€ |
Bewertungsgruppen im DEHOGA Tarifvertrag
Im DEHOGA Tarifvertrag in Rheinland-Pfalz werden die Beschäftigten in verschiedene Bewertungsgruppen eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Merkmale und Verantwortlichkeiten aufweisen. Hier sind die wichtigsten Merkmale der einzelnen Bewertungsgruppen:
Fachliche Kenntnisse | Aufteilung | Beispiele | |
---|---|---|---|
Gruppe 1 | Einweisung erforderlich | 1.1 (1. und 2. Beschäftigungsjahr) 1.2 (ab dem 3. Beschäftigungsjahr) |
Küchenhilfskräfte, Reinigungspersonal |
Gruppe 2 | Angelernte Hilfskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung | 2.1 (1. und 2. Beschäftigungsjahr) 2.2 (ab dem 3. Beschäftigungsjahr) |
Tätigkeiten in der Küche, Servicekräfte, Fachkraft im Gastgewerbe, multifunktionale Mitarbeiter |
Gruppe 3 | Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung | 3.1 (1. und 2. Beschäftigungsjahr) 3.2 (ab dem 3. Beschäftigungsjahr) |
Köche, Restaurantfachleute, Hotelfachleute |
Gruppe 4 | Fachkräfte mit erweiterten Fachkenntnissen und erhöhter Verantwortung | 4.1 (1. und 2. Beschäftigungsjahr) 4.2 (ab dem 3. Beschäftigungsjahr) |
Lohnbuchhalter/-in, Alleinkoch/-köchin ohne Hilfskräfte in der Küche, stellvertretende Hausdame |
Gruppe 5 | Fachkräfte mit umfangreichen Fachkenntnissen und Verantwortung für einen Teilbereich | 5.1 (1. und 2. Beschäftigungsjahr) 5.2 (ab dem 3. Beschäftigungsjahr) |
Sous-Chef, Stations-Oberkellner, Bar-Chef |
Gruppe 6 | Führungskräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung und erhöhter Verantwortung | 6.1 (1. und 2. Beschäftigungsjahr) 6.2 (ab dem 3. Beschäftigungsjahr) |
Küchenchef, leitende Hausdame, Restaurantleiter |
Gruppe 7 | Führungskräfte mit genauen Kenntnissen der gesamtbetrieblichen Zusammenhänge und Verantwortung für mehrere Teilbereiche und viele Vollzeit-Beschäftigte | 7.1 (1. und 2. Beschäftigungsjahr) 7.2 (ab dem 3. Beschäftigungsjahr) |
Geschäftsführer |
Bei der Ein- und Umgruppierung der Beschäftigten im Gastgewerbe gelten klare Grundsätze, um eine gerechte Einstufung sicherzustellen. Dabei sind folgende Kriterien von Bedeutung:
- Fachliches und berufliches Können
Die individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten spielen eine entscheidende Rolle. - Grad der Selbständigkeit und Verantwortung
Die Übernahme von Verantwortung und die Fähigkeit, selbständig zu arbeiten, werden berücksichtigt. - Besondere Erfahrungen und Kenntnisse
Zusätzliche Erfahrungen oder spezielle Qualifikationen können die Gruppierung beeinflussen. - Art und Umfang der Berufsausbildung
Die Art und Dauer der beruflichen Ausbildung werden in Betracht gezogen, insbesondere, wenn sie für Berufe im Gastgewerbe relevant ist. - Einweisung oder Einarbeitung am Arbeitsplatz
Die Einarbeitung und Anleitung der Beschäftigten am Arbeitsplatz spielen eine Rolle bei der Einstufung. - Erhöhte Belastungen oder Erschwernisse bei der Arbeitsdurchführung
Besondere Belastungen oder Schwierigkeiten in der Arbeitsausführung werden berücksichtigt.
Es ist wichtig zu betonen, dass bereits während der Einarbeitungszeit bzw. Probezeit die Beschäftigten gemäß ihrer jeweiligen Bewertungsgruppe voll entlohnt werden. Zudem haben Beschäftigte, die mindestens fünf Jahre im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind und Erfahrungen in den wesentlichen Bereichen ihres Ausbildungsberufs nachweisen können, die Möglichkeit, vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Hotel- und Gaststättengewerbes abzulegen. Bestehen sie diese Prüfung, können sie in die Bewertungsgruppe 3 aufsteigen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Qualifikationsanforderungen für die gleiche Stellenbezeichnung in Betrieben unterschiedlicher Kategorien variieren können, da die Betriebe unterschiedliche Anforderungen und Schwerpunkte haben können. Die Bewertungsgruppen orientieren sich zudem an der fachlichen Kenntnis der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Betrieb, nicht am Grad des Abschlusses an sich. Dies zeigt die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Bewertungssystems im Gastgewerbe.
Die Rolle des Manteltarifvertrags
Es ist wichtig zu beachten, dass der Manteltarifvertrag in Rheinland-Pfalz nicht allgemeinverbindlich ist und somit für die Gastronomiebetriebe optional bleibt. Der Manteltarifvertrag behandelt Fragen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und andere Arbeitsbedingungen. Unternehmen können wählen, ob sie sich an diesen Vertrag halten oder nicht. Dies ermöglicht den Betrieben mehr Flexibilität bei der Anpassung ihrer betrieblichen Abläufe an ihre individuellen Bedürfnisse. Es ist jedoch ratsam, die Vorteile des Manteltarifvertrags zu prüfen und in Betracht zu ziehen, da er zusätzliche Bestimmungen enthält, die die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsqualität weiter verbessern können.
Der DEHOGA Tarifvertrag in Rheinland-Pfalz markiert einen wichtigen Schritt hin zu gerechteren Arbeitsbedingungen und höherer Qualität in der Gastronomie. Die allgemeine Verbindlichkeit des Entgelttarifvertrags stellt sicher, dass alle Beschäftigten fair entlohnt werden, während der Manteltarifvertrag den Betrieben Flexibilität in Bezug auf Arbeitsbedingungen bietet. Diese Kombination trägt dazu bei, eine ausgewogene und florierende Gastronomiebranche in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Es ist an der Zeit, die Wertschätzung für die harte Arbeit in der Gastronomie zu erhöhen und gleichzeitig eine nachhaltige Zukunft für diese wichtige Branche zu sichern.