Gewinn und Verlustrechnung

Die Gewinn und Verlustrechnung (GuV) wird im HGB (Handelsgesetzbuch) definiert. Sie ist eine Zeitraumrechnung, üblicherweise das Geschäftsjahr, und zeichnet den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens auf. 
Dargestellt werden dabei die Erträge und Aufwendungen nach dem Schema des HGB. 
Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses und wird durch die Bilanz ergänzt.

WAS IST EINE GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG?

Die Gewinn und Verlustrechnung fasst die Ergebnisse der laufenden Buchhaltung zusammen. Sie ist deshalb auch an das Kontensystem der Buchhaltung angelehnt. Im HGB werden zwei unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Gewinns aufgeführt. Einmal ist dies das Gesamtkostenverfahren, einmal das Umsatzkostenverfahren. In der Praxis findet meist das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Üblicherweise wird nach Abschluss der monatlichen Buchhaltung eine Auswertung durch den Steuerberater erstellt. Dies ist die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Prinzipiell ist sie identisch mit der Gewinn und Verlustrechnung, mit dem Unterschied, dass die BWA keinen definierten Normen und Schemata unterliegt.
Die Gewinn und Verlustrechnung wird nur bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen nach HGB angewandt. Bei kleineren Unternehmen wird die Einnahmen-Überschussrechnung verwendet.

AUFBAU UND FUNKTION EINER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In der Buchführung ist der Gewinn und Verlustrechnung ein eigenes Konto im Kontenrahmen zugeordnet. Am Jahresende werden hierauf alle Salden der Ertrags- und Aufwandskonten umgebucht. Der Saldo des GuV-Kontos ist dann der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag. Dieser Saldo wird wiederum in die Bilanz auf das Eigenkapitalkonto umgebucht. Dadurch wird das Jahresergebnis in der Bilanz sichtbar. Im Unterschied zur Bilanz, die eine Zeitpunktrechnung ist (31.12.), ist die GuV eine Zeitraumrechnung (01.01. – 31.12.).

FÜR WAS/WEN BRAUCHE ICH EINE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG?

Die Gewinn und Verlustrechnung ist Bestandteil des externen Rechnungswesens und dient damit dem Gläubigerschutz. Je nach Betriebsgröße und Anlass ist die GuV für folgende Adressaten zu erstellen:
  • Finanzamt 
  • Bundesanzeiger 
  • Bank
  • Geschäftspartner 
  • Geldgeber 

Eine Abwandlung der Gewinn und Verlustrechnung ist die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung. Sie soll die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens voraussagen. Weiter ist die Plan- Gewinn und Verlustrechnung Bestandteil eines Businessplans und wird hauptsächlich bei der Beantragung eines Darlehens von der finanzierenden Bank gefordert. Aber auch die Agentur für Arbeit fordert sie bei der Beantragung eines Gründerzuschusses an. 
 Auch wenn Du aufgrund Deiner Betriebsgröße eigentlich nur eine Einnahmen- Überschussrechnung erstellen müsstest, wird in diesen Fällen trotzdem eine Gewinn und Verlustrechnung gefordert, da hier die Umsatzsteuer und Vorsteuer nicht berücksichtigt wird und die Gliederung nach HGB die Auswertung für den Empfänger vereinfacht. 
 Meine Empfehlung an Dich ist diese Planrechnung auch ohne Zwang zu erstellen. Sie gibt Dir einen ersten Eindruck über Deine finanzwirtschaftliche Planung und die Ergebnisse Deines Vorhabens. Noch besser ist es, wenn Du nach Beginn Deiner Selbständigkeit die tatsächlichen monatlichen Zahlen Deines Steuerberaters mit Deiner Planrechnung abgleichst und diese entsprechend anpasst. Nur so bekommst Du einen Überblick und ein Gefühl für die Zahlen Deines Unternehmens. 

Zugehörige Produkte