Mindestlohn

Grundlagen zum Mindestlohn und Neuregelungen 2022

Das Bundeskabinett hat weitreichende Änderungen in Bezug auf den Mindestlohn pro geleistete Stunde, und die Entgeltgrenze für Minijobber beschlossen. Ursprünglich waren folgende Erhöhungen geplant: 

  • Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2022 auf 9,82 EUR 
  • Erhöhung des Mindestlohns zum 01.07.2022 auf 10,45 EUR 

Nach dem neuen Beschluss des Bundeskabinetts sollen zum 01.10.2022 folgende Änderungen als Paket in Kraft treten: 

  • Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR 
  • Anhebung der Minijob-Grenze von 450,00 EUR auf 520,00 EUR 
  • Erhöhung der Midijob-Grenze von 1.300,00 EUR auf 1.600,00 EUR 

Es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzesvorlage endgültig beschlossen wird. Da unsere Bundesregierung die Erhöhung des Mindestlohns in ihrem Koalitionsvertrag geregelt hat, und sie deshalb zur Umsetzung verpflichtet ist, wird an der Erhöhung des Mindestlohns kein Weg vorbeiführen. 

Die geplante Erhöhung des Mindestlohns hat für Unternehmer, die Personal im Niedriglohnsegment beschäftigen, weitreichende Folgen. Gerade in vielen Dienstleistungssegmenten werden viele Mitarbeiter zum Mindestlohn beschäftigt. Die Tätigkeiten und Branchen erstrecken sich dabei von Verpackung und Versand, über das Bewachungsgewerbe und die Gastronomie, bis hin zur Lagerhaltung und Logistik u.v.m. 

Jeder Unternehmer, der Mitarbeiter zum Mindestlohn beschäftigt, muss rechtzeitig seine Kalkulation überprüfen, und die Verkaufspreise (Stundenverrechnungssätze) entsprechend anpassen. Hat ein Mitarbeiter zu Beginn des Jahres 2021 noch 9,50 EUR verdient, musste seine Arbeitsleistung dem Kunden mit mindestens 19,00 EUR pro Stunde in Rechnung gestellt werden. Ab 01.10.2022 werden das dann mindestens 24,00 EUR pro Stunde sein müssen, damit das Unternehmen weiterhin kostendeckend arbeiten kann. 

Meine Empfehlung: Überprüfe schon jetzt Deine Kalkulation und Deinen Stundenverrechnungssatz. 


Was ist beim Mindestlohn zu beachten 

Im MiLoG (Mindestlohngesetz) ist alles geregelt, was Du als Unternehmer beachten musst. Die wichtigsten Punkte dabei sind: 

  • Der Mindestlohn steht jedem Mitarbeiter in Deutschland zu 
  • Der Lohn muss pünktlich und vollständig gezahlt werden 
  • Du hast eine Aufzeichnungspflicht in Bezug auf die tägliche Arbeitszeit 
  • Du haftest für nicht gezahlten Mindestlohn Deiner Subunternehmer! 

Hält sich ein Unternehmer nicht an die gesetzlichen Regelungen, sieht das MiLoG Geldbußen in Höhe von 30.000,00 EUR und 500.000,00 EUR vor. 


Wie sind die gesetzlichen Regelungen beim Mindestlohn 

Ich möchte Dir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen im Mindestlohngesetz geben.

Der Mindestlohn steht grundsätzlich jedem Beschäftigten in Deutschland zu, bis auf folgende Ausnahmen, die das Gesetz zulässt: 

  • Praktikanten 
  • Jugendliche ohne Ausbildung 
  • Auszubildende 
  • Ehrenamtlich Tätige 
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung 

Der Mindestlohn muss pünktlich an den Mitarbeiter ausgezahlt werden, und zwar: 

  • Entweder zum vereinbarten Zeitpunkt gemäß Arbeitsvertrag 
  • Oder spätestens zum Ende des Folgemonats der auf die erbrachte Leistung folgt. 

Aufzeichnungspflichten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Beginn, das Ende und die Dauer (geleistete Stunden) der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Damit ist die Führung eines geeigneten Stundenzettels gemeint. Diese Nachweise müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Dies betrifft vor allem Minijobber sowie alle Branchen die als besonders Schwarzarbeit gefährdet eingestuft sind. 

Haftung für Subunternehmer 

Du als Auftraggeber bist dafür verantwortlich, dass Dein Subunternehmer seinen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlt. Als Nachweis ist eine schriftliche Bestätigung des Subunternehmers, der von seinen Mitarbeitern unterschrieben wird, über den gezahlten Mindestlohn als ausreichend zu betrachten. Damit Du auf der sicheren Seite bist, ist es empfehlenswert die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ausdrücklich im Vertrag mit Deinem Subunternehmer festzuhalten. Weiter kannst Du Unterlagen, wie die Lohnabrechnung und die Stundenzettel der betroffenen Mitarbeiter, anfordern. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes sichern Dich weiter ab. 

Mitwirkungspflicht 

Der Zoll als beauftragtes Prüfungsorgan hat das Recht Deine Geschäftsräume zu betreten und alle Unterlagen im Zusammenhang mit Deinen Mitarbeitern und Deiner Lohnabrechnung zu prüfen. Dies betrifft nicht nur Sozialversicherungsmeldungen, sondern auch Stundenzettel und Arbeitsverträge. Alle Angaben sind von Dir vollständig zu machen und alle angeforderte Unterlagen müssen von Dir zur Verfügung gestellt werden. 

Bußgeld 

Wie bereits oben im Artikel erwähnt, drohen empfindliche Strafen, wenn Du die Vorschriften im Mindestlohngesetz nicht beachtest. 


Für was/wen brauche ich den Mindestlohn 

Diese Frage ist einfach zu beantworten: Als Unternehmer bist Du verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen. Nicht nur der Zoll prüft in allen Schwarzarbeit gefährdeten Branchen die Einhaltung des Mindestlohns, sondern auch der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung, der spätestens alle 4 Jahre Deine Lohnunterlagen prüft. 


Jetzt Stundenzettel Vorlage downloaden

Jetzt Stundensatz kalkulieren