Wie können Unternehmer die Kosten für Geschäftsessen von der Steuer absetzen?

Steuerliche Vorteile nutzen: Erfahre, wie Unternehmer bis zu 70% der Kosten für Geschäftsessen absetzen können und welche Regeln dabei gelten

Ein gemeinsames Essen mit Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern kann eine entspannte Atmosphäre schaffen und die geschäftlichen Beziehungen stärken. Gleichzeitig können die entstehenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Doch welche Bewirtungsanlässe erkennt das Finanzamt an und was sollten Unternehmer beachten, um diese Kosten abzusetzen? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten und wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten.

Betrieblich bedingte vs. geschäftlich veranlasste Bewirtungsausgaben

Je nach Anlass der Bewirtung unterscheiden sich die Kosten in betrieblich bedingte und geschäftlich veranlasste Bewirtungsausgaben. Betrieblich bedingte Bewirtungsausgaben liegen vor, wenn Sie Ihre eigenen Mitarbeiter oder deren Ehepartner bewirten. Geschäftlich veranlasste Bewirtungsausgaben hingegen entstehen bei der Einladung von Kunden, Geschäftspartnern, Behördenvertretern oder Journalisten. Hier spielt es keine Rolle, ob bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder erst angebahnt wird.

Betriebsfeiern als betrieblich bedingte Bewirtung

Auch große Betriebsfeiern zum Jahresende, zu Jubiläen oder anderen außergewöhnlichen Anlässen können als betrieblich bedingte Bewirtung behandelt werden. Hier können unter Umständen sogar die Ausgaben für die ganze Mitarbeiterfamilie inklusive Kindern steuerlich geltend gemacht werden. Die Unterscheidung der Anlassart ist entscheidend für den Ansatz als Betriebsausgaben.

Das klassische Geschäftsessen

Ein Geschäftsessen im klassischen Sinne liegt vor, wenn externe Geschäftspartner anwesend sind, ein geschäftlicher Einladungsgrund besteht und ein Bewirtungsbeleg vorhanden ist. Es ist wichtig, den Anlass des Geschäftsessens richtig zu dokumentieren und alle relevanten Informationen wie den Namen der Gäste auf dem Bewirtungsbeleg festzuhalten. Die Rechnung sollte zudem Angaben zur Gastronomie, den erbrachten Leistungen und eine eindeutige Rechnungsnummer enthalten. Von der Gesamtrechnung können später 70 % als betriebliche Ausgabe verbucht und bei den Steuern geltend gemacht werden, während 30 % als Eigenanteil verbleiben.

Trinkgelder und Bewirtungsrechnungen auf Dienstreisen

Trinkgelder können ebenfalls zu 70 % als abzugsfähig anerkannt werden. Hierfür können Zusatzbelege oder handschriftliche Ergänzungen auf dem Bewirtungsbeleg genutzt werden. Bei Bewirtungsausgaben im Rahmen von Dienstreisen gilt die Anerkennung nicht nur in der unmittelbaren Umgebung des Unternehmenssitzes oder der ersten Tätigkeitsstätte. Dennoch sollte der Verpflegungsmehraufwand für die Tage der Abwesenheit um 40 % gemindert werden, um einen doppelten steuerlichen Abzug zu vermeiden.

Mitarbeiterbewirtung und steuerliche Auswirkungen

Bei der Bewirtung der eigenen Mitarbeiter und ihrer Angehörigen gibt es keine prozentuale Abgrenzung für die Anerkennung der Ausgaben. Diese Kosten können vollständig als betriebliche Ausgaben abgezogen werden. Allerdings müssen die Mitarbeiter unter bestimmten Umständen einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn die Bewirtung pro Person bestimmte Kosten überschreitet.

Unangemessene Bewirtungskosten

Bei der Wahl des Bewirtungsunternehmens haben Unternehmer weitgehende Freiheit. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Rechnungen von Nachtclubs oder ähnlichen Etablissements werden vom Finanzamt fast ausschließlich abgelehnt. Hier werden häufig überdurchschnittlich hohe Preise verlangt, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert stehen und keinen Steuervorteil bieten.

Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten bietet Unternehmern die Möglichkeit, die Kosten für Geschäftsessen zu reduzieren. Es ist wichtig, die Unterscheidung zwischen betrieblich bedingten und geschäftlich veranlassten Bewirtungsausgaben zu beachten und alle relevanten Informationen und Belege korrekt zu dokumentieren. Durch eine sorgfältige Planung und Umsetzung können Unternehmer die steuerlichen Vorteile von Geschäftsessen optimal nutzen und gleichzeitig geschäftliche Beziehungen stärken.